Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht vor, dass ein Arbeitgeber für die sicherheitstechnische Betreuung seiner Mitarbeiter Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen muss. In der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird anhand der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe die Anzahl der Stunden festgelegt, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muss. Die Fachkraft kann dabei ein qualifizierter Mitarbeiter des Betriebes sein, der umfangreiche Schulungen erhalten hat. Häufig in Anspruch genommen wird auch eine externe Fachkraft.

 

 

Sicherheitsstechnische Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2

Wir erstellen für Ihr Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und führen mit Ihren Mitarbeitern, Vorarbeitern und Führungskräften Sicherheitsunterweisungen und bereichsspezifische Schulungen durch.

 

Unsere Leistungen:

  • Betriebsbegehungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefahrstoffe gem. Gefahrstoffverordnung
  • Organisation der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA-Sitzung)
  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilung sowie Dokumentation nach der DGUV
  • Sicherheitstechnische Einweisung bei neuen Arbeitsabläufen, Gefährdungen und Vorschriften
  • Maßnahmen zur Verringerung bzw. Beseitigungen von Gefährdungen
  • Betriebsanweisungen für Maschinen gem. Betriebssicherheitsverordnung
  • Unterstützung zum Erlangen der SCC- Zertifizierung
  • Beratung zur Auswahl von Arbeitsschutzmitteln
  • Durchführung der Erstunterweisungen oder jährlichen Wiederholungsunterweisungen für Beschäftigte
  • Schulungen von Führungskräften
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und mit Aufsichtsbehörden