Was sind die Leistungen eines SiGeKo im Projektverlauf?

Kapsam ·
SiGeKo-Koordinator mit Schutzhelm und Warnweste prüft Bauphasenplan auf Baustellentisch, Industrieanlage im Hintergrund.

Ein SiGeKo, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, koordiniert auf Baustellen mit mehreren Gewerken die sicherheitsrelevanten Anforderungen aller beteiligten Unternehmen. Seine Kernaufgaben erstrecken sich über den gesamten Projektverlauf: von der Planung über die Ausführung bis zur Dokumentation. Die folgenden Abschnitte klären die wichtigsten Fragen rund um Pflichten, Qualifikation und Kosten.

Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?

Ein SiGeKo ist gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) dann vorgeschrieben, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Zusätzlich greift die Pflicht, wenn die voraussichtliche Baudauer 30 Arbeitstage überschreitet und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage übersteigt.

Maßgeblich ist die Baustellenverordnung in ihrer aktuellen Fassung. Die Pflicht trifft den Bauherrn, nicht den ausführenden Betrieb. Wer als Bauherr ein Projekt plant, das diese Schwellenwerte erreicht, muss einen geeigneten Koordinator bereits vor Baubeginn bestellen. In der Praxis wird dieser Schritt häufig zu spät eingeleitet, was zu Lücken in der Vorausplanung führt.

Für Projekte in der Chemie, Petrochemie oder Pharmaindustrie, wo Anlagenstillstände mit zahlreichen Fremdfirmen parallel abgewickelt werden, ist die Bestellpflicht nahezu immer erfüllt. Relevant ist dabei nicht nur die Anzahl der Beschäftigten, sondern auch die Frage, ob überhaupt mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Was sind die Aufgaben eines SiGeKo in der Planungsphase?

In der Planungsphase koordiniert der SiGeKo die sicherheitstechnischen Anforderungen verschiedener Gewerke bereits vor dem ersten Spatenstich. Ziel ist es, Gefährdungen durch unkoordinierte Arbeitsabläufe frühzeitig zu erkennen und konstruktiv zu beseitigen, bevor sie auf der Baustelle entstehen.

Zu den konkreten Leistungen in dieser Phase gehören:

  • Erarbeitung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Koordination der Gefährdungsbeurteilungen der beteiligten Unternehmen
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der Anlage (sogenannte Unterlage nach Anhang I BaustellV)
  • Abstimmung mit Planern und Fachplanern hinsichtlich sicherheitsrelevanter Schnittstellen
  • Hinweise zur Berücksichtigung von Arbeitssicherheitsanforderungen in Ausschreibungsunterlagen

Die Planungsphase ist die wirkungsvollste Phase für den SiGeKo. Wer Sicherheitsanforderungen erst in der Ausführung koordiniert, hat deutlich weniger Spielraum. Änderungen in der Planung sind kostengünstiger als Korrekturen auf der Baustelle.

Welche Pflichten sollte ein SiGeKo während der Ausführungsphase kennen?

Während der Ausführungsphase koordiniert der SiGeKo die Sicherheitsmaßnahmen der gleichzeitig tätigen Unternehmen auf der Baustelle. Er überwacht, ob die Vorgaben des SiGe-Plans eingehalten werden, und passt diesen bei veränderten Bedingungen an. Die Verantwortung für die eigene Arbeitssicherheit verbleibt dabei bei den jeweiligen Arbeitgebern.

Typische Tätigkeiten in der Ausführungsphase umfassen:

  • Regelmäßige Begehungen der Baustelle zur Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Koordination bei gleichzeitigen Arbeiten mit gegenseitiger Gefährdung (z. B. Überkopfarbeiten und Bodenarbeiten)
  • Abstimmung von Arbeitsfreigaben und Erlaubnisscheinsystemen bei Fremdfirmen
  • Fortschreibung des SiGe-Plans bei geänderten Abläufen oder neu hinzukommenden Unternehmen
  • Dokumentation der Koordinationsleistungen und Mängelanzeigen

Der SiGeKo ist kein Weisungsbefugter gegenüber den Nachunternehmern. Seine Funktion ist koordinierend, nicht anordnend. Bei schwerwiegenden Verstößen informiert er den Bauherrn, der dann handeln muss. Diese Abgrenzung ist in der Praxis wichtig, um Haftungsfragen klar zu halten.

Was ist der Unterschied zwischen SiGeKo und Sicherheitsfachkraft?

Der SiGeKo koordiniert die Sicherheitsanforderungen mehrerer Unternehmen auf einer gemeinsamen Baustelle und ist ein Instrument der Baustellenverordnung. Die Sicherheitsfachkraft (Sifa) hingegen berät einen einzelnen Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, geregelt durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Die wesentlichen Unterschiede im Überblick:

  • Rechtsgrundlage: SiGeKo nach BaustellV, Sifa nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Auftraggeber: SiGeKo wird vom Bauherrn bestellt, Sifa vom jeweiligen Arbeitgeber
  • Tätigkeitsbereich: SiGeKo wirkt projektbezogen und gewerksübergreifend, Sifa betriebsbezogen und dauerhaft
  • Ziel: SiGeKo beseitigt Schnittstellenrisiken zwischen Unternehmen, Sifa optimiert den betrieblichen Arbeitsschutz

In der Praxis können beide Rollen von derselben Person wahrgenommen werden, sofern die jeweiligen Qualifikationsanforderungen erfüllt sind und keine Interessenkonflikte bestehen. Auf komplexen Industriebaustellen, etwa bei einem Anlagenstillstand, sind häufig beide Funktionen parallel besetzt.

Wer darf als SiGeKo eingesetzt werden?

Als SiGeKo darf eingesetzt werden, wer über eine anerkannte baufachliche Ausbildung sowie eine spezifische Zusatzqualifikation zur Koordination nach BaustellV verfügt. Grundlage für die Anforderungen sind die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften, insbesondere der BG BAU, die Ausbildungsumfang und Praxisanforderungen definieren.

Konkret werden in der Regel folgende Voraussetzungen erwartet:

  • Abgeschlossene Ausbildung oder Studium im Bauwesen, Ingenieurwesen oder einem verwandten technischen Bereich
  • Mehrjährige Berufserfahrung auf Baustellen
  • Erfolgreich absolvierter SiGeKo-Lehrgang mit anerkanntem Abschluss
  • Regelmäßige Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Qualifikation

Der Bauherr ist verpflichtet, die Eignung des eingesetzten Koordinators zu prüfen. Eine formale Zertifizierung allein reicht nicht aus, wenn die praktische Erfahrung fehlt. Gerade bei komplexen Projekten in der Prozessindustrie sollte die Branchenerfahrung des SiGeKo bei der Auswahl ein wesentliches Kriterium sein.

Was kostet ein SiGeKo und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für einen SiGeKo trägt der Bauherr, da er gesetzlich zur Bestellung verpflichtet ist. Die Höhe der Kosten hängt vom Projektumfang, der Dauer und der Komplexität der Koordinationsaufgaben ab. Pauschale Richtwerte lassen sich nicht allgemein nennen, da Honorare projektspezifisch vereinbart werden.

Einflussfaktoren auf das Honorar sind unter anderem:

  • Anzahl der gleichzeitig tätigen Unternehmen
  • Projektlaufzeit und Baustellengröße
  • Erforderliche Begehungsfrequenz und Dokumentationstiefe
  • Komplexität der Schnittstellen, etwa bei Arbeiten unter Betrieb oder in Ex-Zonen

Die Kosten für den SiGeKo sind Bestandteil der Baukosten und sollten bereits in der frühen Projektkalkulation berücksichtigt werden. Wer den SiGeKo erst kurz vor Baubeginn beauftragt, riskiert nicht nur Qualitätsverluste in der Planung, sondern unter Umständen auch Verzögerungen beim Projektstart. Eine frühzeitige Einbindung zahlt sich wirtschaftlich aus.

Wie Kapsam bei der SiGeKo-Koordination unterstützt

Kapsam übernimmt die SiGeKo-Funktion für Projekte in der Chemie, Petrochemie, Pharma und verwandten Industrien. Das Team bringt langjährige Erfahrung aus der Abwicklung komplexer Anlagenprojekte mit und kennt die praktischen Anforderungen an Koordination, Dokumentation und Schnittstellenmanagement auf Industriebaustellen.

Die Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit umfassen unter anderem:

  • Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans für Ihr Projekt
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen und Koordination der Fremdfirmen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und projektspezifischen Betriebsanweisungen
  • Dokumentation aller Koordinationsleistungen revisionssicher und nachvollziehbar
  • Abstimmung mit Behörden, Berufsgenossenschaften und internen Projektverantwortlichen

Wenn Sie für Ihr nächstes Projekt einen erfahrenen SiGeKo suchen, sprechen Sie direkt mit den Ansprechpartnern bei Kapsam. Wir klären gemeinsam, welche Koordinationsleistungen Ihr Vorhaben erfordert und wie eine sinnvolle Einbindung aussieht.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder die zuständige Behörde.

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